RZ3/4

RZ3-4

Produktbeschreibung

Die Bauregelliste des DIBt fordert für Feuerschutzabschlüsse einen Verwendbarkeitsnachweis (eine deutsche bauaufsichtliche Zulassung oder eine europäische technische Zulassung). In diesen Zulassungen wird eine Feststellanalage gefordert, wenn die Systeme im Betriebsfall offen gehalten werden sollen. Die Feststellanlage muss dafür geeignet sein. Deren Verwendbarkeit ist mit einer bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

BauartSteuerung
VerwendbarkeitsnachweisUL 864
NachweisZ-6.5-1484
BrandmeldeauswertungHandtaster | über Brandmeldeschleife oder Rauchschalter | potentialfreier Kontakt von BMZ
SchutzartIP 65