Brandschutz für Förderanlagen

Brandschutz für Förderanlagen

Brandschutz als Existenzfrage

Brandschutz für Förderanlagen

Automatische Fördersysteme sind die Lebensadern vieler Unternehmen und gewährleisten den kontinuierlichen Material- und Warenfluss. Sie durchlaufen dabei notwendige Öffnungen in Brandwänden und -decken, bei deren Verschluss im Brandfall Förderanlagenabschlüsse zum Einsatz kommen.

Förderanlagen transportieren unterschiedlichste Fördergüter in sämtliche Unternehmensbereiche und durchlaufen dabei notwendige Öffnungen in Brandwänden und -decken. Hier kommen sogenannte Förderanlagenabschlüsse - kurz FAA - zum Einsatz. Im Brandfall müssen sie diese Öffnungen automatisch und zuverlässig verschließen, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers in angrenzende Gebäudebereiche zu verhindern.

Dreiviertel der von einem Großbrand betroffenen Unternehmen überleben nicht

43 % müssen im ersten Jahr Insolvenz anmelden - weitere 28 % innerhalb der nächsten drei Jahre

Investitionen in Brandschutz sind Investitionen in die Sicherung der Unternehmensexistenz!

Ein Großbrand bedeutet für Unternehmen nicht nur den Verlust von Fertigungsanlagen oder Lagerstätten. Er hat auch mittel- und langfristige Folgen, die sogar noch verheerender sein können. Unternehmerische Handlungsunfähigkeit heißt, dass der Markt sich umorientiert. Hart erkämpfte Marktanteile schrumpfen und treue Kunden beziehen ihre Ware gezwungenermaßen von anderen Anbietern. Hält dieser Zustand länger an, kann das eine dauerhaft negative Veränderung nach sich ziehen, da Kunden und Wettbewerber nicht warten, bis sich der stillgelegte Betrieb wieder erholt hat. Dies lässt sich auch durch erhöhte Investitionen im Bereich Marketing nicht ohne Weiteres kompensieren. Zwar können Feuer- und Betriebsunterbrechungsversicherungen den unmittelbar entstandenen Schaden abdecken, Schäden am Unternehmens-Image oder eine sich ändernde Marktsituation kann damit meist nicht aufgefangen werden. (Quelle: bvfa)

Bauliche Segmentierung innerhalb von Gebäuden

Gesetzliche Anforderungen

Baurechtliche Vorschriften und Versicherungen fordern eine bauliche Segmentierung innerhalb von Gebäuden, also eine brandschutztechnische Abtrennung angrenzender Bereiche. Öffnungen in diesen Abtrennungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn durch die Gebäudenutzung notwendig.

Wenn also bahngebundene Förderanlagen bspw. durch eine Brandwand führen, müssen die dafür erforderlichen Öffnungen mit selbstschließenden, feuerbeständigen Förderanlagenabschlüssen (Feuerwiderstand mindestens über 90 Minuten) versehen werden. Die Eignung zur Verwendung solcher Abschlüsse muss in Deutschland durch eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des DIBt (im Ausnahmefall durch eine Zustimmung im Einzelfall) oder auf europäischer Ebene durch eine Europäische Technische Bewertung nachgewiesen sein. Wesentliche Grundlage für die Erteilung des Verwendbarkeitsnachweises sind entsprechende Brandprüfungen. Förderanlagenabschlüsse müssen daher entweder erfolgreich nach EN 1366-7 (harmonisiertes Prüfverfahren) oder nach DIN 4102-5 in Verbindung mit der „Richtlinie für die Zulassung von Feuerschutzabschlüssen im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen“ des DIBt geprüft sein. Beide Prüfnormen stellen höhere Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse als etwa die DIN EN 1634‑1 für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster. So ergeben sich beispielsweise durch die unterschiedlichen Einbaupositionen des FAA (Fußbodennähe, erhöhte Wandeinbaulage, horizontale Lage) höhere Drücke im Brandraum als bei der Prüfung für Türen und Tore. Darüber hinaus dürfen sich im Brandfall die Längenausdehnung und Wärmeleitung durchführender Bauteile oder notwendige Funktionsspalte der Fördertechnik nicht negativ auf den Feuerwiderstand des Abschlusses auswirken. Die mechanische Beanspruchung und die Dauerhaftigkeit der Selbstschließung des Förderanlagenabschlusses müssen durch eine Dauerfunktionsprüfung mit 200.000 Zyklen (Klasse C5) nachgewiesen sein.

Ein Feuerschutzabschluss im Zuge bahngebundener Förderanlagen muss viele Anforderungen erfüllen!

Bestandteile eines Förderanlagenabschlusses

Ob als Schieberbauform, Klappenkonstruktion, Drehflügeltür oder Sektionaltor: Für nahezu jede Einbausituation und Fördertechnikvariante gibt es heute eine geeignete Abschottungslösung. Dabei muss jeder FAA grundsätzlich zu einem störungsfreien Förderprozess beitragen bzw. darf diesen nicht behindern. Hersteller von Förderanlagen setzen also ein sicheres Zusammenspiel zwischen Förderanlage und FAA sowie einen zuverlässigen Schließvorgang voraus.

  1. Förderanlagenabschlüsse für 22 verschiedene Fördertechnik-Bauarten (unterbrochen oder durchlaufend), z. B. Rollenförderer, Gurtförderer, Tragkettenförderer, Kreisförderer etc.
  2. Abschluss geprüft nach der speziellen Norm DIN EN 1366-7 mit den wesentlich höheren Anforderungen gegenüber der Prüfnorm für Tore DIN EN 1634-1 (z. B. höhere Ofendrücke, damit der Einbau in erhöhten Lagen erlaubt ist, sowie erforderliche Abschottung durch Fördertechnik usw.).
  3. Geprüft für die verschiedensten Wandarten, massive Bauarten bis zu Leichtbau-Ständerwänden.
  4. Bauaufsichtlich zugelassene Steuerungsanlagen (Feststellanlagen), die speziell geprüft und ausgelegt sind für Förderanlagenabschlüsse (z.B. Signalaustausch mit Fördertechnik).
  5. Schließbereiche werden im Auslösungsfall freigeräumt durch Überwachung der Schließbereiche oder durch Abräumsysteme.
  6. Sicherstellung eines störungsfreien Förderprozesses, da keine Einwirkung durch den Förderanlagenabschluss.
  7. Sichere Abschottung durchlaufender Fördertechnik, auch bei komplizierten Konstruktionen.
  8. Vielfältige Schließrichtungen wegen Platzbeschränkungen.
  9. Ausgelegt auch für hohe Funktionszyklen bis 200.000 – und wenn es gefordert ist, auch mehr.
  10. Dezentrale Ersatzstromeinheiten zum Freifahren des Schließbereiches auch bei Netzausfall.

Vielfältige Fördertechniken erfordern unterschiedliche Abschottungsvarianten

Bauformen

Ob als Schieberbauform, Klappenkonstruktion, Drehflügeltür oder Sektionaltor: Für nahezu jede Einbausituation und Fördertechnikvariante gibt es heute eine geeignete Abschottungslösung. Dabei muss jeder FAA grundsätzlich zu einem störungsfreien Förderprozess beitragen bzw. darf diesen nicht behindern. Hersteller von Förderanlagen setzen also ein sicheres Zusammenspiel zwischen Förderanlage und FAA sowie einen zuverlässigen Schließvorgang voraus.

Die Vielfalt heutiger Förderbauarten sowie limitierende Faktoren wie Platzangebot am Einbauort und Tragfähigkeit von Wänden und Decken stellen den Brandschutz immer wieder vor neue Herausforderungen. Durch die stetige Neu- und Weiterentwicklung immer leistungsfähigerer Förderanlagenabschlüsse, gibt es jedoch für beinahe jede Fördertechnik eine passende Abschottungsmöglichkeit. Kommt keine Standardlösung in Frage, so sind vielfältige Sonderkonstruktionen möglich. Zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Intralogistik garantieren moderne FAA das perfekte Zusammenspiel von Fördergut, Transportsystem und Feuerschutzabschluss. Intelligente Steuerungen koordinieren dabei im Brandfall das Freifahren des Schottbereichs, das Verschließen der Öffnung und – wenn erforderlich – den Ersatzstromeinsatz für das Fördersystem.

Erteilung des Verwendbarkeitsnachweises durch entsprechende Brandprüfungen

Prüfung und Zulassung von Förderanlagenabschlüssen

Die Eignung zur Verwendung solcher Abschlüsse muss in Deutschland durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des DIBt (im Ausnahmefall durch eine Zustimmung im Einzelfall, ZiE) oder auf europäischer Ebene durch eine europäische technische Bewertung (ETA) nachgewiesen sein.

Wesentliche Grundlage für die Erteilung des Verwendbarkeitsnachweises sind entsprechende Brandprüfungen. Förderanlagenabschlüsse müssen daher entweder erfolgreich nach DIN EN 1366-7 (harmonisiertes Prüfverfahren) oder nach DIN 4102-5 in Verbindung mit der Richtlinie für die Zulassung von Feuerschutzabschlüssen im Zuge von bahngebundenen Förderanlagen des DIBt geprüft sein. Beide Prüfnormen stellen höhere Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse als etwa die DIN EN 1634‑1 für Türen, Tore, Abschlüsse und Fenster. So ergeben sich z. B. durch unterschiedliche Einbaupositionen der FAA (Fußbodennähe, erhöhte Wandeinbaulage, horizontale Lage) höhere Drücke im Brandraum als bei der Prüfung für Türen und Tore. Darüber hinaus dürfen sich im Brandfall die Längenausdehnung und Wärmeleitung durchführender Bauteile oder notwendige Funktionsspalten der Fördertechnik nicht negativ auf den Feuerwiderstand des Abschlusses auswirken. Die mechanische Beanspruchung und die Dauerhaftigkeit der Selbstschließung des FAA müssen durch eine Dauerfunktionsprüfung mit 200.000 Zyklen (Klasse C 5) nachgewiesen sein.