RZ7

RZ7

Produktbeschreibung

Die Bauregelliste des DIBt fordert für Feuerschutzabschlüsse einen Verwendbarkeitsnachweis (eine deutsche bauaufsichtliche Zulassung oder eine europäische technische Zulassung). In diesen Zulassungen wird eine Feststellanalage gefordert, wenn die Systeme im Betriebsfall offen gehalten werden sollen. Die Feststellanlage muss dafür geeignet sein. Deren Verwendbarkeit ist mit einer bauaufsichtlichen Zulassung nachzuweisen.

BauartSteuerung
VerwendbarkeitsnachweisUL 864
NachweisZ-6.5-1990 für Förderanlagenabschlüsse
BrandmeldeauswertungHandtaster | potentialfreier Kontakt von BMZ | über Brandmeldeschleife oder Rauchschalter
SchutzartIP 65